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Baurundblick

Nr. 7/2003
24. Juli 2003



In dieser Ausgabe u.a.

- Streichung der Eigenheimzulage: Falsches Signal für Investoren und Bauwirtschaft
- Bauindustrie fordert Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Änderung des Niedersächsischen Vergabegesetzes zu Lasten der Bauwirtschaft geplant
- Das aktuelle Interview mit dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Walter Hirche
- Der aktuelle Kommentar: Ein Märchen
- Frühjahrsumfrage zur Baukonjunktur: Anhaltend schlechtes Geschäftsklima
- Probleme bei der Verwertung von Straßenaufbruch nehmen zu

Streichung der Eigenheimzulage: Falsches Signal für Investoren und Bauwirtschaft

(brb).- Die nun von der Bundesregierung vorgesehene Streichung der Eigenheimzulage ist ein falsches Signal sowohl für Investoren als auch die krisengeschüttelte Bauwirtschaft, die nach Angaben des Hauptgeschäftsführers des Verbandes der Bauindustrie für Niedersachsen, Prof. Michael Sommer, in den ersten drei Monaten des Jahres bundesweit weitere 87.000 Mitarbeiter verloren hat.

Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, die bisherige Eigenheimzulage zu streichen. An ihre Stelle soll ein Städtebauförderungsprogramm treten, für das nur ungefähr ein Viertel der Mittel der bisherigen Eigenheimzulage aufgewendet werden sollen. Sommer verwies auf Berechnungen, wonach der Staat bei Beibehaltung der bisherigen Regelung zur Eigenheimzulage bis zum Jahre 2010 mit Nettoeinnahmen von 90,4 Milliarden Euro rechnen könne. Der Staat erziele also durch die derzeitige Eigenheimzulage wesentlich höhere Einnahmen als für den Investitionsanreiz für Hausbauer ausgegeben würde. Sommer bezeichnete daher die Begründung für die Streichung der Eigenheimzulage mit der angespannten Haushaltssituation des Bundes als eine "Eichelsche Milchmädchenrechnung".

Es dürfe nicht verkannt werden, dass die Eigenheimzulage vielen Menschen überhaupt erst ermögliche, Wohneigentum zu erwerben und damit eine solide Altersvorsorge zu treffen. Des Weiteren liege im Vergleich zu allen anderen westeuropäischen Staaten die Wohneigentumsquote in der Bundesrepublik weit zurück.

Sommer forderte die Regierung auf, ihre Pläne in dieser Hinsicht noch einmal zu überdenken und die Kritik, die auch von Teilen der Opposition geübt werde, zu berücksichtigen. Man müsse es als finanzpolitisch unvernünftig bezeichnen, inmitten einer Rezessionsphase Investitionsanreize abzubauen, zumal, wenn sich die damit initiierten Investitionen selbst finanzierten.

In dem Falle der Eigenheimzulage seien die steuerlichen Rückflüsse den staatlichen Ausgaben für den Investitionsanreiz sogar vorgelagert: Die Steuern und Sozialabgaben, die beim Bau eines Eigenheimes anfallen, fließen in den ersten ein bis zwei Jahren an den Fiskus, während die Ausgaben für die Eigenheimzulage über acht Jahre gestückelt an den Bauherren ausgezahlt werden. Es gebe also gar keinen Grund - schon gar nicht die leeren öffentlichen Kassen - die Eigenheimzulage abzuschaffen. Ein gesamtwirtschaftlicher Aufschwung könne ohne eine positive Entwicklung in der Bauwirtschaft - der nach wie vor größten Branche in Deutschland - im Übrigen nicht gelingen.

Bekämpfung der Schwarzarbeit - Bauindustrie fordert Änderung bei der gesetzlichen Unfallversicherung

(brb).- Die niedersächsische Bauindustrie begrüßt uneingeschränkt die Pläne der Bundesregierung die Schwarzarbeit, die die deutsche Volkswirtschaft in beachtlichem Maße schädigt, schärfer zu verfolgen. Wie der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bauindustrie für Niedersachsen, Prof. Michael Sommer, betonte, stellt Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt dar, sondern einen Tatbestand handfester Wirtschaftskriminalität, der bei den Sozialversicherungen und beim Fiskus enorme Einnahmeausfälle verursacht. Für das laufende Jahr 2003 werde mit einem Zuwachs der Schwarzarbeit um 5,6 Prozent auf 370 Milliarden Euro gerechnet, was einem Anteil von 17,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes entspreche. Die Schwarzarbeit sei damit der am stärksten wachsende "Wirtschaftsbereich" in Deutschland.

Von daher sei es richtig, dass nach den Plänen der Bundesregierung massive Strafandrohungen eingeführt werden sollen, die nicht nur die Schwarzarbeiter selbst, sondern auch deren Auftraggeber und alle, die Schwarzarbeit begünstigen, abschrecken sollen. Sommer forderte, die Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht nur einseitig durch Strafverfolgung zu bekämpfen, sondern alle staatlichen Vorschriften dahingehend zu prüfen, ob sie Schwarzarbeit billigen oder sogar begünstigen. So sei es vollkommen unverständlich, dass die Berufsgenossenschaften, die als gesetzliche Unfallversicherung die Folgen von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Weg zur und von der Arbeit sowie Berufskrankheiten versichern, diese Risiken auch bei Schwarzarbeit abdecken müssen. Nach dem Sozialgesetzbuch gehörten Unfälle bei Schwarzarbeit ganz offiziell in den Leistungskatalog der Berufsgenossenschaften. Es bedürfe hier, so forderte Sommer, eines dringenden Tätigwerdens des Gesetzgebers, denn es könne nicht angehen, dass im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung die Schwarzarbeit wie legale Tätigkeit gewertet werde.

Änderung des Niedersächsischen Vergabegesetzes zu Lasten der Bauwirtschaft geplant

(brb).- Die Fraktion von CDU und FDP haben Anfang Mai dieses Jahres ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes in den Landtag eingebracht, das in einigen Teilen massive Kritik der niedersächsischen Bauwirtschaft hervorgerufen hat. Besonders negativ ist nach Einschätzung des Hauptgeschäftsführers des Verbandes der Bauindustrie für Niedersachsen, Prof. Michael Sommer, zu sehen, dass Versorgungsunternehmen unterhalb der Schwellenwerte von der Geltung des Landesvergabegesetzes wieder ausgenommen werden sollen. Dies würde u. a. bedeuten, dass diese Unternehmen nicht weiter verpflichtet sind, von den anbietenden Unternehmen der Bauwirtschaft Tariftreueerklärungen zu verlangen.

Nach Ansicht von Sommer ist die hierzu gegebene Begründung, wonach diese so genannten privaten Sektorenauftraggeber im Wettbewerb tätig werden und andere, private Wettbewerber nicht dem Vergaberecht unterworfen sind, in keiner Weise tragfähig. So besteht im Bereich der Trinkwasserversorgung bislang überhaupt kein Wettbewerb. Entsprechendes gilt trotz der Liberalisierungsbestrebungen der EU im Bereich des Verkehrs.

Bei der Energieversorgung habe zwar eine Zeitlang ein wirksamer Wettbewerb bestanden, dieser sei aber zwischenzeitlich praktisch wieder zum Erliegen gekommen, was durch nichts besser belegt werde, als durch die Tatsache, dass die zwischenzeitlich gesunkenen Energiepreise wieder das Niveau vor dem Zeitpunkt der Liberalisierung erreicht hätten.

Bei dem Vorstoß, die privaten Sektorenauftraggeber aus dem Geltungsbereich des Niedersächsischen Vergabegesetzes wieder herauszunehmen, handele es sich - so Sommer - um den durchsichtigen Versuch, sich der Geltung des Vergaberechts zu Lasten der niedersächsischen Bauwirtschaft zu entziehen.

In diesem Zusammenhang müsse man sich seitens der Politik auch vor Augen halten, dass die Geltung der einschlägigen Vergabevorschriften geeignet ist, diskriminierungsfreie und transparente Vergabeverfahren sicherzustellen. Die VOB/A sei ein Bollwerk gegen Manipulation und Korruption, das man nicht ohne Grund aufgeben sollte.

Sommer appellierte an die Politiker des Niedersächsischen Landtages es bei einer einheitlichen Geltung des Niedersächsischen Vergabegesetzes für alle öffentlichen Auftraggeber zu belassen, wie dies auch in den Landesvergabegesetzen anderer Bundesländer gehandhabt werde.

Das aktuelle Interview mit dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Walter Hirche

(brb).- Über aktuelle Fragen des Bundesverkehrswegeplans und seine Auswirkungen für Niedersachsen, das Betreibermodell sowie das Niedersächsische Vergabegesetz sprach der Baurundblick mit dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Walter Hirche

brb: Wie beurteilen Sie den Beschluss von Rot-grün zum Bundesverkehrswegeplan?

Hirche: Die Entscheidung der Bundesregierung wirft Schatten und Licht auf Niedersachsen. Einerseits können die großen Vorhaben wie die A 39 und A 22 jetzt geplant werden. Positiv ist auch, dass Niedersachsen 246 Millionen Euro mehr für Projekte des vordringlichen Bedarfs bekommt. Aber insgesamt wird der Beschluss den Notwendigkeiten eines Flächenlandes wie Niedersachsen nicht gerecht. Es gibt eine Fülle von Ortsumgehungen, die von Rot-grün gar nicht berücksichtigt worden sind. Das Abstufen der Ortsumgehung Waake im Zuge der B 27 in den weiteren Bedarf ist in schlimmer Weise sachwidrig. Dort könnte aufgrund der fortgeschrittenen Planung bereits im nächsten Jahr Baubeginn sein. Stattdessen werden jetzt Steuergelder in Form von Planungskosten und hohem Verwaltungsaufwand förmlich in den Sand gesetzt!

brb: Im Rahmen des so genannten Betreibermodells soll das Teilstück der A 1 vom Bremer Kreuz bis zum Autobahndreieck Buchholz sechsstreifig ausgebaut werden. Die Planfeststellungsverfahren sind weitgehend abgeschlossen. Wann werden die Baukonzessionen für die beiden Bau- und Betriebsabschnitte ausgeschrieben?

Hirche: Die Planfeststellungsbeschlüsse für alle sieben Abschnitte werden voraussichtlich bis Dezember 2004 vorliegen. Bisher hat erst der Abschnitt Autobahnkreuz Bremen bis Anschlussstelle Oyten einen Planfeststellungsbeschluss. Der Abschnitt Autobahndreieck Buchholz bis Anschlussstelle Rade befindet sich zurzeit im Planfeststellungsverfahren. Für den Abschnitt Rade bis Sittensen hat das Bundesverkehrsministerium der Planung zugestimmt. Für die Abschnitte Stuckenborstel bis Oyten sowie Bockel bis Stuckenborstel läuft das Zustimmungsverfahren noch. Die beiden übrigen, mittleren Abschnitte Sittensen bis Bockel sowie westlich und östlich der Anschlussstelle Sittensen befinden sich noch in der Planung der niedersächsischen Straßenbauverwaltung. Die Ausschreibung der beiden vorgesehenen Bau- und Betriebsabschnitte soll zügig erfolgen. Der genaue Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden.

brb: Derzeit wird im Landtag ein Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Vergabegesetzes beraten. Der Verband der Bauindustrie hat gefordert, das Vergabegesetz um eine Regelung zu ergänzen, die den Bietern auch unterhalb der Schwellenwerte einen effektiven Rechtsschutz bei Verstößen öffentlicher Auftraggeber gegen Vorschriften der VOB/A gewährt. Halten Sie eine solche Regelung ebenfalls für wünschenswert?

Hirche: Die Einführung eines effektiven Rechtsschutzverfahrens unterhalb der Grenze für europaweite Ausschreibungen halte ich nicht für angemessen. Das Ergebnis würde in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen. Wir müssten mehrere neue Vergabekammern mit entsprechendem Personal einrichten, da mit einem enormen Anstieg der Verfahren gegenüber der bisherigen Praxis zu rechnen ist. Das ist angesichts der prekären Finanzlage nicht zu verantworten. Ein nur auf das Land bezogener Rechtsschutz müsste eine Bagatellgrenze einführen, deren Höhe allerdings verfassungsrechtlich schwer zu begründen wäre.

brb: Nordrhein-Westfalen führt derzeit ein Pilotprojekt durch, in dessen Rahmen ausgewählte Städte und Gemeinden in Teilen von der Bindung an die VOB/A befreit werden. Insbesondere soll das Verbot von Preisverhandlungen nicht mehr gelten. Wie stehen Sie zu solchen Überlegungen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade das Preisverhandlungsverbot des § 24 VOB/A geschaffen wurde, um Intransparenz und Manipulation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu vermeiden?

Hirche: Ziel unseres Landesvergabegesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb unter den Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sicher zu stellen und ruinöse Dumping-Angebote zu verhindern. Vor dem Hintergrund der Krise in der Bauwirtschaft haben wir hier als Land eine besondere Verantwortung. Immerhin werden im Baugewerbe ungefähr 20 Prozent der Aufträge von der öffentlichen Hand vergeben. Insofern stehen wir dem Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen in der augenblicklichen Situation skeptisch gegenüber.


Der aktuelle Kommentar: Ein Märchen

(brb).- Es geschah vor vielen, vielen Jahren, da war einmal und da gab es..... : Mit solchen Worten fangen eigentlich alle schönen alten Märchen an, die von Wohlstand, Zufriedenheit und Sorgenfreiheit der Menschen erzählen. Dereinst wird eine Geschichte, welche die bedrückenden Probleme unserer Tage zum Inhalt hat, vielleicht mit solchen Feststellungen beginnen: Schon wieder wurde es Sommer, die wichtigste Jahreszeit für die Bauwirtschaft. Doch weil die Investitionen erneut ausblieben, schwand bei den Leuten vom Bau mehr und mehr die Zuversicht. Allmählich gaben sie die Hoffnung auf, das Jahr 2003 werde endlich die Wende zum Besseren bringen.

Wo immer und wen einer sich umhört in der Bauwirtschaft - er wird stets die gleichen Antworten erhalten: Die Lage auf dem Baumarkt ist schlecht, und die Zukunftsaussichten sind es erst recht. Die Nachfrage nach Bauleistungen ist allzu gering. Bei den Preisen, die sich erzielen lassen, fühlen sich manche beinahe schon bei Appel und Ei, wenn sie an ihre unbefriedigenden Erlöse denken. Und überdies entpuppen sich nicht wenige Auftraggeber als überaus faule Zahler.

Die schlimmste Krise, in der die deutsche Bauwirtschaft jemals steckte, dauert an. Die Unternehmen haben nicht die Möglichkeit, sich wie der niedersächsische Lügenbaron Münchhausen am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen. Die Politik ist gefragt, endlich die seit Jahr und Tag angemahnten vernünftigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es kann doch nicht in Vergessenheit geraten sein, welche beachtlichen Wunder für die Konjunktur und den Arbeitsmarkt, die Sozialsysteme und die Finanzämter sich mit Geld herbeiführen lassen, das in Bauvorhaben gesteckt wird. Und wie rasch sich der ohnehin beängstigend stotternde Konjunkturmotor Bauindustrie abwürgen lässt - durch eine Verringerung oder gar einer Beseitigung baurelevanter Subventionen beispielweise, wie es die Bundesregierung im Zuge der Steuerreform beabsichtigt.

Frühjahrsumfrage zur Baukonjunktur: Anhaltend schlechtes Geschäftsklima

(brb).- Die im Verband der Bauindustrie für Niedersachsen zusammengeschlossenen Bauunternehmen haben in der traditionellen Frühjahrsumfrage zur Baukonjunktur wiederum ein klares Bild von ihrer weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Situation gezeichnet. Die ohnehin nur geringen Hoffnungen auf eine Erholung der Bauwirtschaft im Jahr 2003 wurden nicht erfüllt, kaum ein Unternehmen hat Hoffnung auf Besserung.

So bezeichneten lediglich zwei Prozent der befragten Unternehmen die derzeitige Geschäftslage als gut, zwei Drittel hingegen beurteilten sie als schlecht. Besonders ungünstig wurde die Situation im Bereich des Wohnungsbau bewertet: Hier wurde die Geschäftslage von 85 Prozent der Unternehmen derzeit als negativ eingestuft. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich des öffentlichen Hochbaus und des Straßenbaus dar, wo 80 bzw. 70 Prozent die Situation als unbefriedigend bezeichneten. Für den gewerblichen Bau und den sonstigen Tiefbau sind die Aussagen nicht ganz so eindeutig, aber auch hier bezeichnet die überwiegende Anzahl der Unternehmen die Geschäftslage als schlecht.

Ein ganz ähnliches Bild zeichnet sich bei der Einschätzung der Geschäftslage für die kommenden sechs Monate ab. Auch hier sind es der Wohnungsbau und der öffentliche Hochbau, deren Aussichten den Unternehmen die größten Sorgen bereiten. Fast 90 Prozent der Unternehmen stufen die Geschäftslage für die nächsten sechs Monate in diesen Bereichen als schlecht ein.

Bei der Frage, mit welchen Problemen die Bauwirtschaft derzeit am meisten zu kämpfen hat, wurden von den Mitgliedsunternehmen in erster Linie das unauskömmliche Preisniveau sowie der Rückgang der Baunachfrage genannt. Eine Mehrheit der Bauunternehmen beklagte ebenfalls die schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber.

Die pessimistische Einschätzung spiegelt sich auch in den Ergebnissen der Umfrage hinsichtlich der Beschäftigtenentwicklung wieder. Nur neun Prozent der befragten Bauunternehmen gehen davon aus, dass sie in den kommenden sechs Monaten weitere gewerbliche Arbeitnehmer einstellen werden. Dagegen erwarten rund 38 Prozent der befragten Unternehmen eine weitere Abnahme des Personalbestandes.

Die Zahl der Unternehmen, die noch freie gewerbliche Ausbildungsplätze haben, ist erneut leicht gestiegen. In rund einem Fünftel der befragten Unternehmen konnten Ausbildungsplätze im gewerblichen Bereich nicht besetzt werden.

Probleme bei der Verwertung von Straßenaufbruch nehmen zu

(brb).- Die Verwertung mineralischer Abfälle, insbesondere auch von Straßenaufbruch, wird in Niedersachsen wie auch in anderen Bundesländern seit langem sehr erfolgreich praktiziert. So wird z. B. Fräsgut, das bei der Sanierung von Straßen anfällt, in Brechanlagen aufbereitet und kann anschließend mit einem Volumenanteil von 30 Prozent in ungebundenen Tragschichten wieder im Straßenbau verwendet werden. Die Verwertungsquoten sind bislang sehr hoch, Probleme im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit der Verwertung bzw. des Einsatzes recycelter Baustoffe sind bislang nicht bekannt geworden. Mit diesem erfolgreichen Beispiel der umweltverträglichen Wiederverwertung von Baumaterialien und des Einsatzes von Recyclingbaustoffen wird dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft Rechnung getragen. Gleichermaßen werden natürliche Ressourcen geschont.

In letzter Zeit aber tauchen in der Praxis vermehrt Probleme auf, die die Wiederverwertung mineralischer Baustoffe und die Absatzfähigkeit von Recyclingbaustoffen erheblich einschränken. Es häufen sich Berichte, wonach Lieferungen über Straßenbaumaterial mit Anteilen von Ausbauasphalt für den Einbau in ungebundenen Tragschichten oder die Befestigung von Wirtschaftswegen storniert und stattdessen Primärmaterialien eingebaut werden. Ebenso wird in den Vergabeunterlagen zunehmend gar kein Recyclingmaterial mehr ausgeschrieben, das früher zumindest immer als Alternativposition angeboten werden konnte. Insbesondere im Bereich des Straßenbaus werden hierdurch auch die finanziellen Interessen des Landes Niedersachsen tangiert.

Hintergrund der Probleme ist in erster Linie eine anstehende Verschärfung der Zuordnungswerte für die Verwertbarkeit von Recyclingbaustoffen, die ihrerseits ihren Ausgang im Bereich des Gewässerschutzes und des Bodenschutzes genommen hat und zu Verunsicherungen sowohl auf Auftraggeber- als auch Auftragnehmerseite geführt hat.

Im Vorgriff auf die Verschärfung der Zuordnungswerte wird von der Straßenbauverwaltung vielfach schon jetzt der vorhandene Spielraum nicht mehr ausgenutzt, den die geltenden Werte z. B. im Hinblick auf den Parameter PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) bieten, sondern der niedrigste Wert zugrundegelegt. Damit wird nicht nur das seit vielen Jahren praktizierte System der fast vollständigen Wiederverwertung von Straßenbaumaterialien in Frage gestellt. Die Einschränkungen sind auch ökologisch nicht gerechtfertigt, da nach gegenwärtigem Untersuchungsstand die PAK-Anteile nach Einbau in den Straßenkörper immobil sind, d. h. nicht in den Boden oder das Grundwasser eindringen.

Der Verband der Bauindustrie für Niedersachsen hat daher gegenüber dem Niedersächsischen Umweltministerium gefordert, in Niedersachsen mittels eines Erlasses oder auf sonstige Weise sicherzustellen, dass die Verwertung von Straßenaufbruch weiterhin in bisherigem Umfang ermöglicht wird. Einen ersten Erfolg hat es auf anderer Ebene bereits insoweit gegeben als die Amtschefkonferenz der Wirtschaftsminister am 9. April 2003 einstimmig den Beschluss gefasst hat, dass eine Verschärfung von Zuordnungswerten nur aufgrund von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgen darf und zudem bei der Umsetzung den ökologischen Bedürfnissen der betroffenen Industrie Rechnung zu tragen ist.






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