Nr. 6/2003
26. Juni 2003
In dieser Ausgabe u.a.
- Öffentliche Bauausgaben 2003: Deutlicher Rückgang
zu erwarten
- Hirche: Niedersachsen wird beim Bundes-Straßenbau benachteiligt
- Der aktuelle Kommentar: Kein Meisterstück
- Öffentliche Bauausgaben seit 1992: Rückgang um 10
Mrd. Euro
Deutlicher Rückgang zu erwarten
(brb).- Bereits in den Haushaltsplanungen von Bund, Ländern und Gemeinden für das laufende Jahr war eine Reduzierung der Ausgaben für Baumaßnahmen vorgesehen. Angesichts der katastrophalen Ergebnisse des Arbeitskreises “Steuerschätzungen” ist davon auszugehen, dass die Einschnitte bei den Investitionen - und damit auch bei den Baumaßnahmen - wohl noch stärker ausfallen werden.
Im verabschiedeten Bundeshaushalt 2003 ist vorgesehen, die Ausgaben für Baumaßnahmen gegenüber dem Haushalts-Soll des vergangenen Jahres um 285 Mio. Euro bzw. 5,1 Prozent zu reduzieren. Zumindest bislang ist seitens des Bundesministeriums der Finanzen nicht vorgesehen, die ohnehin schon niedrigen Investitionen noch weiter zu reduzieren.
Neben den aus der Steuerschätzung resultierenden Mindereinnahmen von 3,5 Mrd. Euro muss Bundesfinanzminister Eichel auch mit erheblichen Mehrausgaben kalkulieren. Der Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit, der im laufenden Jahr eigentlich auf Null sinken sollte, wird nunmehr sogar auf etwa 10 Mrd. Euro steigen; gleichzeitig muss mit - ebenfalls nicht einkalkulierten - Mehrausgaben von 2,5 bis 3 Mrd. Euro für die Arbeitslosenhilfe gerechnet werden.
Um die Steuerausfälle und Mehrausgaben aufzufangen, plant der Bund für 2003 eine Verdoppelung der Nettokreditaufnahme. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen 18,9 Mrd. Euro sollen es nunmehr 37,8 Mrd. Euro werden. Der dazu notwendige Nachtragshaushalt soll allerdings erst in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden. Auch im Entwurf des Bundeshaushaltes 2004 wird die bislang vorgesehene Nettokreditaufnahme von 15 Mrd. Euro wohl doppelt so hoch ausgewiesen werden müssen.
In ihren bisherigen Haushaltsplanungen hatten die Länder vorgesehen, ihre Ausgaben für Baumaßnahmen um 230 Mio. Euro bzw. 4,4 Prozent gegenüber den Vorjahresansätzen zu reduzieren. Anders als beim Bund ist auf Ebene der Länder damit zu rechnen, dass die wegbrechenden Steuereinnahmen (- 4,1 Mrd. Euro gegenüber den bisherigen Schätzwerten) zu erheblichen Revisionen bei der Investitionstätigkeit führen werden. Aus Niedersachsen liegen bislang folgende Aussagen vor:
Gerechnet wird mit einem Einnahmeausfall von 350 Mio. Euro, der über eine Ausgabenreduzierung ausgeglichen werden soll - z. B. mit dem Verzicht auf die Durchfinanzierung des Schulbau-Sanierungsprogramms. Gleichzeitig wurden alle 130 Landesbauprojekte auf den Prüfstand gestellt.
Für die Ebene der Gemeinden ergibt sich bislang bei den Haushaltsplanungen ein unklares Bild. Die drei kommunalen Spitzenverbände waren noch im Januar für das laufende Jahr von minimal steigenden Ausgaben für Baumaßnahmen ausgegangen, die aber lediglich auf umfangreiche Maßnahmen im Umfang von etwa 1,8 Mrd. Euro zur Behebung der Flutschäden in Sachsen und Sachsen-Anhalt zurückgeführt wurden.
"Bereinigt” um diese Maßnahmen sollten die Ausgaben für Baumaßnahmen um rund 9 Prozent zurückgehen. Dies würde Einsparmaßnahmen in der Größenordnung von 1,6 Mrd. Euro bedeuten. Zwischenzeitlich hat sich allerdings herausgestellt, dass sowohl die Höhe der Flutschäden als auch die zu ihrer Behebung notwendigen Investitionen wohl deutlich zu hoch angesetzt wurden.
Zudem müssen auch die Kommunen nunmehr für das laufende Jahr ein Steuerloch von rund 1 Mrd. Euro ausgleichen. Einzelne Kommunen, wie z. B. Ludwigshafen, haben ebenfalls bereits Haushaltssperren verhängt. Seitens der kommunalen Spitzenverbände gibt es derzeit noch keine Aussagen, wie sich mögliche Einsparmaßnahmen auf die Investitionstätigkeit der Gemeinden auswirken werden.
Hirche: Niedersachsen wird beim Bundes-Straßenbau benachteiligt
(brb).- Niedersachsen wird dem Bundesverkehrswegeplan in seiner jetzigen Fassung nicht zustimmen. Darauf hat sich das Kabinett geeinigt. Ministerpräsident Christian Wulff hatte bereits seinen Unmut über die Vorschläge des Bundes geäußert. Die Vorlage des Bundesverkehrsministeriums weise einige Ungereimtheiten auf, berichtete auch der niedersächsische Verkehrsminister Walter Hirche nach der Kabinettssitzung. So sei die Quote des Landes an den Verkehrsleistungen von bislang 8,2 Prozent auf 7,9 Prozent gesenkt worden, obwohl Niedersachsen aufgrund seiner Lage am Schnittpunkt der Ost-West und der Nord-Süd-Achse sowie durch die kommende EU-Osterweiterung eine erhöhte Belastung zu tragen hat. Nach dem „Königsberger Schlüssel“ müsste das Land mindestens mit einer Quote von 9,1 Prozent beteiligt sein, gemessen an der Gesamtlänge des Fernstraßennetzes sogar mit 11,2 Prozent.
Das Kabinett hat eine Vorschlagliste von 35 Bauprojekten in einem Gesamtvolumen von 917,6 Millionen Euro vorgelegt. Darin enthalten sind allein vier Umgehungsstrecken, deren Planungsstand bereits so weit fortgeschritten ist, dass ein Baubeginn ins Auge gefasst werden kann. Dagegen habe der Bund Bauprojekte in die Dringlichkeitsliste gegeben, deren Planung nicht einmal begonnen hat, so dass frühestens in zehn Jahren der erste Bagger rollen würde.
Niedersachsen will deshalb seine zusätzlichen Forderungen damit kompensieren, dass derartige Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 224 Millionen Euro aus der Dringlichkeitsliste gestrichen werden. Weitere 324,2 Millionen Euro könnten dadurch erwirtschaftet werden, dass der Bund unzutreffend angegebene Kosten für das Betreibermodell A 1 bereinigt; Niedersachsen werde vom Bund mit einer Aufschubfinanzierung in dieser Größenordnung belastet, obwohl der Bund selbst festgestellt habe, dass keine Anschubfinanzierung notwendig ist, weil sich das Projekt insgesamt rechne, berichtete Hirche. Finanziellen Spielraum brächte zudem eine Verschiebung der Zeitachse des Bundesverkehrswegeplans um zwei Jahre auf das Jahr 2017.
Merkwürdig findet es Hirche zudem, dass der Bund der Nutzen-Kosten-Betrachtung
einen höheren Rang einräumt als dem Planungsstand. Dies bedeutet überspitzt,
dass nur noch dort Straßen gebaut würden, wo die meisten Menschen
leben, z.B. im Ruhrgebiet, aber nicht mehr in Flächenländern. Verärgert
ist die Landesregierung auch darüber, dass der Bund die vor einem Jahr
getroffene Vereinbarung zur H-Lösung der A 39 und der A 14 mit Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg einseitig zu Lasten
Niedersachsens aufkündigt. Sie verlangt eine Überprüfung des
kompletten Bauprojekts in den vordringlichen Bedarf.
Bundesgerichtshof begrenzt Vertragsstrafen
(brb).- Mit einem Urteil vom 23. Januar 2003 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen, die auf AGB-Klauseln beruhen, weiter verschärft.
Während bislang eine Regelung in AGB für wirksam erachtet wurde, die für die Vertragsstrafe eine Höchstgrenze von 10 Prozent der Auftragssumme vorsah, hat der BGH in seiner neuen Entscheidung diese nun auf 5 Prozent herabgesetzt. Die geänderte Rechtsprechung gilt für alle neu abzuschließenden Verträge, wohingegen Alt-Verträgen ein Vertrauensschutz eingeräumt wurde.
In seiner Entscheidung hat der BGH zum Ausdruck gebracht, dass der Sinn und Zweck einer Vertragsstrafe nicht darin bestehen könne, einen zusätzlichen Nachlass zu erzwingen. Ebenso wurde darauf verwiesen, dass eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 Prozent gerade bei hohen Auftragswerten in eklatantem Widerspruch zum tatsächlich eingetretenen Schaden stehen und sich ganz erheblich auf die Liquidität des Auftragnehmers auswirken könne.
Öffentliche und private Auftraggeber müssen nach dieser Entscheidung
ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, soweit sie mit der
Rechtsprechung des BGH nicht in Einklang stehen. Dies gilt selbstverständlich
auch für Verträge im Verhältnis zwischen Generalunternehmern
und Subunternehmern.
Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003: Investitionen von 174 Mrd. Euro
geplant
(brb).- Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 sind für den Zeitraum 2001 bis 2015 Investitionen des Bundes in die Verkehrswege von 174 Mrd. Euro geplant. An Investitionszuschüssen an die Deutsche Bahn AG sind 63,9 Mrd. Euro vorgesehen, für Investitionen in die Bundesfernstraßen 77,5 Mrd. Euro und für Investitionen in die Bundeswasserstraßen 7,5 Mrd. Euro. Die Summe der den Gemeinden zur Verfügung gestellten GVFG-Finanzhilfen soll 25,1 Mrd. Euro betragen.
Ein wichtiger Parameter bei der Aufstellung des neuen BVWP war die Einschätzung der Verkehrsnachfrage im Planungszeitraum. Die erwartete Steigerung der Verkehrsleistung im Personenverkehr zwischen 1997 und 2015 von 187 Mrd. Personenkilometern (+ 20 Prozent) soll zu rund zwei Dritteln auf den Individualverkehr auf der Straße entfallen. Im Güterverkehr wird mit einem noch stärkeren Zuwachs von 64 Prozent bzw. 237 Mrd. Tonnenkilometern (tkm) gerechnet. Davon sollen 75 Mrd. tkm auf die Bahn entfallen; dadurch würde sich deren Beförderungsleistung gegenüber 1997 verdoppeln. Das mengenmäßig größte Wachstum soll der Straßengüterverkehr mit 138 Mrd. tkm (+ 58 Prozent) aufweisen, 24 Mrd. tkm (+ 39 Prozent) sollen auf die Binnenschifffahrt entfallen.
Bei der überregionalen Infrastruktur (ohne GVFG-Mittel) soll das Schwergewicht der Investitionen mit 55,6 Prozent auf die Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur entfallen. Damit wird die Kritik des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin aufgegriffen, das Ende 2001 darauf hingewiesen hatte, dass in den 90er Jahren - vor allem in Westdeutschland - die Ersatzinvestitionen nicht ausgereicht haben, um die Substanz der Wegeanlagen zu erhalten. Angesichts der Vernachlässigung von Ersatzinvestitionen wurde gefordert, der Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur Priorität vor Neu- und Ausbau zu geben.
Der Entwurf des BVWP soll dann noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett
verabschiedet werden.
Bundesfernstraßenbau in Niedersachsen rückläufig
(brb).- Die Investitionen für den Bundesfernstraßenbau gehen in Niedersachsen im Jahre 2003 auf 397,2 Millionen EUR zurück. Der Vizepräsident des Verbandes der Bauindustrie für Niedersachsen, Prof. Dr.-Ing. Rolf Warmbold, unterstrich vor kurzem auf der Mitgliederversammlung der Landesfachabteilung Straßenbau in Hannover, dass 2002 das Investitionsvolumen noch 434,1 Millionen EUR betragen habe. Das abnehmende Investitionsvolumen stelle die niedersächsische Straßenbauindustrie vor Anpassungsprobleme. Die Situation sei auch dadurch verschärft worden, dass in der Vergangenheit einige große Aufträge zu besonders niedrigen Angebotsendsummen vergeben worden seien. In einem Fall sei es später sogar zur Insolvenz gekommen. Der Verband habe die Verwaltung wiederholt auf ihre Prüfungspflicht bei außerordentlich niedrigen Angeboten hingewiesen.
Der Landesstraßenbau mit einer unveränderten Größenordnung von 62,9 Millionen EUR könne den Rückgang im Bundesfernstraßenbau nicht auffangen. Der kommunale Straßenbau werde auch in diesem Jahr mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Höhe von 67,8 Millionen EUR gefördert, die mit den kommunalen Ergänzungsmitteln ein Bauvolumen von ca. 100 Millionen EUR anstoßen würden.
Dr. Warmbold kritisierte den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2003, der ein Absinken der Quote Niedersachsens für das Investitionsvolumen für den vordringlichen Bedarf von 8,2 auf 7,9 Prozent in den Jahren 2001 bis 2015 vorsehe. Dies werde dem Straßenbaubedarf in Niedersachsen nicht gerecht. Der Verband habe deshalb den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Walter Hirche gebeten, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass der dringende Bedarf Niedersachsens im Bundesfernstraßenbau mit einem höheren Anteil berücksichtigt werde.
Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau,
Dipl.-Ing. Almuth Witthaus, erläuterte der Versammlung den Bundes- und
Landesstraßenbau im Jahre 2003. Abschließend stellte Prof. Dr.-Ing.
Rolf Leutner vom Institut für Straßenwesen der Technischen Universität
Braunschweig Prognosemöglichkeiten für das Erreichen der vereinbarten
Eigenschaften im Straßenbau vor. Sein Vortrag machte deutlich, dass der
Qualität der Straßenbautechnik weiterhin große Beachtung geschenkt
werden müsse.
Der aktuelle Kommentar: Kein Meisterstück
(brb).- Der neue Bundesverkehrswegeplan ist eine Gesellenarbeit von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe und seinen Leuten. Ein überzeugendes Meisterstück ist dieses wichtige verkehrspolitische Papier zweifellos nicht. Dazu enthält es zu viele Schwachstellen – von der durchaus anfechtbaren Grobeinschätzung der für das Jahr 2015 zu erwartenden Verkehrsleistungen auf Fernstraße und Schiene, auf Wasser- und Luftwegen angefangen bis hin zu den Investitionsplanungen für das Autobahnnetz und zu der regional unausgewogenen Verteilung der vorgesehenen Gelder.
Man könnte mit Stolpe trefflich streiten über die Seriosität seiner Annahmen, die Bahn werde 2015 ihren Anteil am gesamten Güterverkehrsaufkommen von 19,7 (1997) auf 24,3 Prozent erhöhen, während der Anteil des Straßengüterverkehrs relativ zurückgehe. Man könnte ihn auch fragen, ob denn die öfter zu hörende Befürchtung ganz falsch sei, angesichts des schlechten Zustands vieler Fernstraßen müsse vermutlich noch mehr Geld als bislang vorgesehen für Erhaltungs- statt für Neu- und Ausbauinvestitionen genutzt werden. Es genügt eigentlich schon, Stolpe auf die kritische Anmerkungen des niedersächsischen Wirtschaftsministers Walter Hirche zum BVWP aufmerksam zu machen, die der Bundesverkehrsminister nicht abtun sollte als übliche Nörgelei Zukurzgekommener.
Ist es denn hinzunehmen, dass der Bund in seinen Straßenbauplanungen mehr an die Ballungsräume in NRW zu denken scheint als an ein Flächenland wie Niedersachsen mit seinen langen, langen Wegen? Wie begründen es Stolpe und seine Leute eigentlich, dass sie den niedersächsischen Anteilt an den fortan zu erwartenden Verkehrsleistungen mit einem Federstrich von bislang 8,2 auf 7,9 Prozent vermindern, obgleich das Land im Schnittpunkt von Ost-West- und Nord-Süd-Achsen künftig eher stärker als geringer belastet werden dürfte? Und wie soll jemand hierzulande verstehen, dass Stolpe bei der Vergabe der Investitionsmittel für den Fernstraßenbau Niedersachsen nicht einmal mit der dem Land wenigstens zustehenden Quote von 9,1 Prozent berücksichtigen will?
Als Stolpe noch als Ministerpräsident in Potsdam regierte, war Hirche
sein Wirtschaftsminister. Der Bundesverkehrsminister sollte aus dieser Zeit
noch wissen, dass der Niedersachse nicht einfach aus Jux und Dollerei drauflos
schimpft. Aber wenn es um Geld geht, hört anscheinend nicht nur die Freundschaft
auf. Bisweilen funktioniert dann auch nicht mehr das Gedächtnis.
Öffentliche Bauausgaben seit 1992: Rückgang um 10 Mrd. Euro
(brb).- Die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für Baumaßnahmen sind seit ihrem Höchststand im Jahr 1992 (37,855 Mrd. Euro) bis zum Jahr 2002 um 10 Mrd. Euro bzw. über ein Viertel zurückgegangen. Der Anteil des Staates an den gesamten Bauinvestitionen reduzierte sich im gleichen Zeitraum von 16,6 Prozent auf 12,5 Prozent.
Bund und Länder (letztere aber nur bis 2001) hielten dabei ihre Ausgaben für Baumaßnahmen relativ konstant. Deutliche Einsparmaßnahmen sind dagegen für die Gemeindeebene zu konstatieren; die kommunalen Bauausgaben wurden seit 1992 um ein Drittel auf nur noch 17,7 Mrd. Euro reduziert. Der Anteil an den gesamten öffentlichen Bauausgaben, der 1993 noch bei 71 Prozent gelegen hatte, ging auf 64 Prozent zurück.
Ein Vergleich der Ausgaben der Bundesländer und ihrer Gemeinden für Baumaßnahmen zeigt für die letzten zwölf Jahre deutlich unterschiedliche Werte. Im Durchschnitt wurden in Deutschland je Einwohner und Jahr 328 Euro an Bauausgaben der Länder und Gemeinden realisiert.
An der Spitze der Rangliste stehen die fünf neuen Bundesländer, angeführt von Brandenburg und Sachsen mit jahresdurchschnittlich je 552 Euro. Im früheren Bundesgebiet weisen die drei süddeutschen Flächenländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen die höchste Bauintensität der Öffentlichen Hand je Einwohner auf. Abgeschlagen auf dem letzten Rang liegt der Stadtstaat Berlin; im vergangenen Jahr wurde hier je Einwohner noch nicht einmal ein Fünftel des Bundesdurchschnitts erreicht.
Steuerschätzung: 10 Mrd. Euro Mindereinnahmen im laufenden Jahr
(brb).- Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises “Steuerschätzungen” werden Bund, Länder und Gemeinden im laufenden Jahr um 10,4 Mrd. Euro geringere Steuereinnahmen verzeichnen als noch im November 2002 geschätzt. Durch zwischenzeitlich eingetretene Steuerrechtsänderungen, die zu Mehreinnahmen vor allem beim Bund führen, liegen die Steuereinnahmen im Gesamtergebnis um 8,6 Mrd. Euro unter dem bisherigen Schätzwert. Dennoch sollen sie - abzüglich des auf die Europäische Union entfallenden Anteils - im laufenden Jahr mit 428,6 Mrd. Euro das Vorjahresergebnis um 5,5 Mrd. Euro überschreiten.
In den Jahren 2004 bis 2006 sollen die den deutschen Gebietskörperschaften zustehenden Steuereinnahmen zwar weiter steigen, sie liegen aber deutlich unter den bisherigen Schätzwerten vom Mai 2002: 2004 um 36 Mrd. Euro, 2005 um 43 Mrd. Euro und 2006 um 46 Mrd. Euro. Insgesamt sollen die Steuereinnahmen in den Jahren 2003 bis 2006 um 135,7 Mrd. Euro niedriger liegen als bisher erwartet.
Den stärksten absoluten Aderlass verzeichnet der Bund, dessen Steuereinnahmen
um insgesamt 59,7 Mrd. Euro (6,9 Prozent) hinter den bisherigen Erwartungen
zurückbleiben sollen.
Die Steuermindereinnahmen der Bundesländer addieren sich insgesamt auf
57,6 Mrd. Euro bzw. 7,1 Prozent gegenüber den bisherigen Schätzwerten.
Bei den Gemeinden soll es zu Steuermindereinnahmen von 18,5 Mrd. Euro bzw.
7,9 Prozent gegenüber den bisherigen Erwartungen kommen.
Bürgenhaftung für Mindestlohn im Baugewerbe EG-rechtswidrig?
(brb).- Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
die Frage vorgelegt, ob die Bürgenhaftung des Bauunternehmers nach § 1
a Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) gegen Art. 49 EG (Dienstleistungsfreiheit)
verstößt. Nach Ansicht des BAG kann diese Bürgenhaftung besonders
intensive Kontrollen und Nachweispflichten, insbesondere ausländischer
Nachunternehmer durch inländische Generalunternehmer auslösen, wodurch
erstere in ihrer durch den EG-Vertrag geschützten Dienstleistungsfreiheit
beschränkt würden. Eine Rechtfertigung dieser Beeinträchtigung
durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses ist nach Ansicht des Gerichtes
zweifelhaft, da neben dem Schutz der Arbeitnehmer mit der Bürgenhaftung
gem. § 1 a AEntG bei objektiver Betrachtung der deutsche Bauarbeitsmarkt
vor ausländischer Billigkonkurrenz geschützt werden soll und die
Auftragsvergabe an Nachunternehmen aus so genannten Billiglohnländern
erschwert werden soll. Damit gehe das Gesetz über den Schutz der Arbeitnehmer,
der als solcher eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen
könnte, hinaus und schränke damit möglicherweise die Dienstleistungsfreiheit
unzulässigerweise ein. Der Europäische Gerichtshof wird nun in einem
Vorabentscheidungsverfahren über die Vereinbarkeit von § 1 a AEntG
mit dem EG-Vertrag zu entscheiden haben.
KURZ NOTIERT
(brb).- Die Zahl der genehmigten Wohnungen erhöhte sich im Februar 2003
in den alten Bundesländern im Vorjahresvergleich um 37,2 Prozent.
Im gleichen Zeitraum sanken die Baugenehmigungen für Wirtschaftsgebäude
(in cbm) um 25,8 Prozent und die für öffentliche Gebäude (in
cbm) um 26,4 Prozent.
In den neuen Bundesländern stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im
Februar 2003 im Vergleich zum Vorjahr um 13,9 Prozent.
Die Genehmigungen für Wirtschaftsgebäude (in cbm) gingen um 23,9
Prozent zurück, die für öffentliche Gebäude (in cbm) stiegen
um 35,8 Prozent an.
(brb).- Der Auftragseingang im Bauhauptgewerbe in den alten Bundesländern
betrug im März 2003 3.365 Mill. EUR und lag damit real um 22,9 Prozent
unter dem Stand des Vorjahres.
In den neuen Bundesländern erreichte der Auftragseingang im März
2003 915 Mill. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ein Rückgang von
real 2,8 Prozent.
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