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Baurundblick

Nr. 2/2002
21. Februar 2002


Niedersächsischer Bauindustriepreis 2001
Verleihung an Hans-Jürgen Meyer

(brb).- Der Verband der Bauindustrie für Niedersachsen hat den Bauindustriepreis 2001 am 6. Februar 2002 im Rahmen einer Festveranstaltung in Hannover an Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Meyer, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Niedersachsen und Bremen, verliehen und damit die hervorragernde Leistungen des Preisträgers beim Ausbau des Schienennetzes in Niedersachsen gewürdigt. Wie der Präsident des Verbandes, Michael Munte, in seiner Laudatio hervorhab, verbindet der Preisträger in besonderer Weise technische Fähigkeiten und praktische Erfahrungen mit persönlichem Geschick und erreichte so zeitgerecht eine Optimierung der schienengebundenen Verkehrsinfrastruktur innerhalb der Landeshauptstadt Hannover und in ihrem Umland. Das S-Bahnnetz für die Region Hannover sei rechtzeitig vor Beginn der EXPO 2000 fertiggestellt worden und habe damit eine behinderungsfreie Lenkung der Besucherströme ermöglicht. Das viertlängste S-Bahnnetz in Deutschland leiste darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover.

Unter Beteiligung in der Region ansässiger Architekten sei das Stadtbild entlang der Eisenbahnstrecken aufgewertet worden. Ein bedeutender Beitrag ergab sich durch die Neugestaltung von etwa 50 S-Bahn-Stationen, von denen einige auch in der nationalen und internationalen Architektenwelt für Aufsehen gesorgt haben und somit eine deutliche Verbesserung des Stadtbildes der Landeshauptstadt Hannoer bewirken.

Der Bau der S-Bahnstrecken habe der Bauwirtschaft, so Munte, nachhaltige Impulse und Anregungen sowie weiteren Investoren Anstoß für Ergänzungsmaßnahmen gegeben. Die Auftragnehmer hatten durch die umfangreichen Baumaßnahmen die Möglichkeit, den technischen Fortschritt im Bau von Eisenbahntrassen und Kreuzungsbauwerken praxisnah und zeitgerecht umzusetzen.

Darüber hinaus seien erstmals bislang im Eisenbahnbau nicht angewendete Techniken, zum Beispeil das System der "bewerten Erde", bei dem Bau der Trassen eingesetzt und erprobt worden und hätten einen wichigen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Beschleunigung der Baumaßnahmen erbracht.

Mit seinen Leistungen hat sich Meyer nach Worten des Verbandspräsidenten um das Bauwesen in Niedersachsen verdient gemacht.

 

Niedersachsen Schlusslicht bei der baukonjunkturellen Entwicklung

(brb).- Zusammen mit Schleswig-Holstein bildet Niedersachsen derzeit das Schlusslicht bei der baukonjunkturellen Entwicklung in den alten Bundesländern. Dieses Fazit zog der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bauindustrie für Niedersachsen, Prof. Michael Sommer, aus einer Analyse der regionalen Baukonjunktur in Deutschland.

So ist die Bauproduktion, gemessen in geleisteten Arbeitsstunden, für den Zeitraum Januar bis Oktober 2001 in Niedersachsen um 11,8 Prozent zurückgegangen, wogegen der Durchschnitt der neuen Bundesländer lediglich ein Minus von 9,6 Prozent zu verzeichnen hatte. Noch gravierender sind die Unterschiede beim baugewerblichen Umatz im Vergleichszeitraum. Dieser betrug in Niedersachsen minus elf Prozent, wohingegen im Durchschnitt der alten Bundesländer nur ein Rückgang von sechs Prozent zu verzeichnen war.

Besonders alarmierend ist nach den Worten Sommers der Rückstand Niedersachsens bei den Auftragseingängen. Einem deutlichen Rückgang von 6,4 Prozent in Niedersachsen steht ein moderater Rückgang im Durchschnitt der alten Bundesländer von 1,8 Prozent gegenüber. Eine ganze Reihe von Flächenländern, wie z. B. Bayern, Rheinland-Pfalz sowie das Saarland, aber auch die norddeutschen Stadtstaaten haben bei den Auftragseingängen im Vergleichszeitraum sogar Zuwächse zu verzeichnen.

Einzig bei den erteilten Baugenehmigungen, dem Frühindikator für die Nachfrageentwicklung im Hochbau, fällt Niedersachsen nicht im negativen Sinne aus dem Rahmen. Nach Angaben Sommers betrug der Rückstand auf den Durchschnitt der alten Bundesländer aber mit minus 3,5 Prozent auch hier einen Prozentpunkt auf den Durchschnitt der westdeutschen Länder.

Vor dem Hintergrund der sehr besorgniserregenden Zahlen forderte Sommer, die Niedersächsische Landesregierung müsse nunmehr alles daran setzen, das Ende letzten Jahres verkündete Programm "Bauen jetzt in Niedersachsen: Schneller investiren - Arbeitsplätze sichern", mit den Bauinvestitionen im Umfang von einer Milliarde Euro vorgezogen werden sollen, am Markt wirksam werden zu lassen. Zumindest im Bereich der öffentlichen Bautätigkeit könnten so dem Baumarkt Impulse gegeben und einem noch größeren Anstieg der Arbeitslosigkeit im Baubereich Einhalt geboten werden.

 

Niedersächsische Bauindustrie für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Baumarkt

(brb).- Die Erwartung , die Bauression werde im Jahr 2001 zumindest in Westdeutschland überwunden, habe sich nicht erfüllt. Das erklärte der Präsident des Verbandes der Bauindustrie für Niedersachsen, Michael Munte, anlässlich der Verleihung des Bauindustriepreises 2001 durch den Verband der Bauindustrie für Niedersachsen am 6. Februar 2002 im Rahmen einer Festveranstaltung in Hannover an Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Meyer, Konzernbe-vollmächtiger für die Länder Niedersachsen und Bremen der Deutschen Bahn AG, Hannover. Die Lage habe sich nochmals drastisch verschlechtert. Bauaufträge, Baugenehmigungen und Bauproduktionen seien weiter rückläufig. Besonders betroffen sei dabei der Wohnungsbau.

Es sei zu begrüßen, dass die von der Politik lange vernachlässigte Bauwirtschaft wieder ins Blickfeld des politischen Interesses gerückt sei, denn noch immer sei die Bauwirtschaft, so Munte, ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig innerhalb der deutschen Volkswirtschaft. Immrhin stelle der Bausektor trotz Konjunktur- und Strukturkrise unter Einbeziehung auch der mittelbar Beschäftigten in vor- und nachgelagerten Bereichen immer noch Arbeitsplätze für etwa fünf Millionen Menschen zur Verfügung.

Munte forderte, auf dem Baumakrt wieder faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Es könne nicht sein, dass Bauarbeitgeber, die Tariflöhne und Sozialbeiträge in vertraglicher oder gesetzlicher Höhe zahlten, kaum Marktchanchen erhielten. Die Bauwirtschaft brauche deshalb ein wirksames Vergaberecht, und zwar nach Möglichkeit auf Bundesebene, um seriös kalkulierende Unternehmen zu unterstützen. Mit dem Entwurf des Landesvergabegesetzes habe Niedersachsen insoweit im Bundesvergleich eine Vorreiterrolle eingenommen, da neben der Tariftreue auch der Niedersächsische Vergabeerlass sowie die Bindung kommunaler Tochterunternehmen an die VOB vorgesehen seien.

Die niedersächsische Bauindustrie unterstütze diese Lanesinitiative, sei aber der Meinung, dass über den öffentlichen Baubereich hinaus weitere Instrumente erforderlich seien, um auch im privaten und gewerblichen Baubereich Recht und Ordnung wieder mehr Geltung zu verschaffen.

Mit dem Entschluss der Bundesregierung zum Einstieg in eine stärkere Beteiligung privaten Kapitals dem Verkehrswegebau, habe sich, so Munte, in der Verkehrsinfraktrukturporlitik des Bundes ein beachtlicher Sinneswandel verzogen. Gerade in der bestehenden Situation knapper Haushaltskassen müsse die Politik mehr auf private Initiativen setzen und entsprechende Möglichkeiten für privates Engagement schaffen. Dabei sei es unverzichtbar, die in diesem Rahmen geplanten Projekte so auszuschreiben, dass sich sowohl Großunternehmen als auch die mittelständische Bauindustrie allein oder in Bietergemeinschaften mit Erfolg bewerben könnten. Es dürfe nicht passieren - und dafür setze sich der Verband der niedersächsischen Bauindustrie vehemennt ein -, dass die private Finanzierung öffentlicher Investitionen letztendlich eher ein Markt für Finanzdienstleister werde, und Bauunternehmen nur noch als Nachunternehmer beschäftigt würden.


DAS AKTUELLE INTERVIEW

(brb).- Über die erweiterte (Bau)-Kompetenz des Innenministeriums, die Städtebauförderung und den sozialen Wohnungsbau sprach der Baurundblick mit Innenminister Heiner Bartling.

brb: Herr Minister Bartling, im Jahre 2001 ist Ihr Haus um die Abteilung Städtebau und Wohnungswesen erweitert worden, die bisher im Ministerium Frauen, Arbeit und Soziales in Ihr Haus angesiedelt war. Sie sind damit nunmehr nicht nur für die innere Sicherheit und die Kommunen zuständig, sondern nunmehr auch für den Sozialen Wohnungsbau, die Niedersächsische Bauordnung und die Städtebauförderung.

Niedersachsen führt parallel mit dem Bund die Programme für den Sozialen Wohnungsbau zurück. Während das Wohnungsbauprogramm 2000 noch 112 Millionen DM umfasste, beträgt das Programmvolumen 2001 nur noch rund 80 Millionen DM. Wird auch für das Programm 2002 nur so wenig Geld zur Verfügung stehen? Welche Personengruppen stehen jetzt im Zentrum staatlicher Wohnungsbaupolitik? Ist erkennbar, wann die Wohnungsbauförderung wieder zunehmen wird, insbesondere im Mietwohnungsbau?

Bartling: Mit der Bauabteilung ist dem Innenministerium ein neuer Aufgabenbereich zugewachsen, der vielfältige Querverbindungen zu meinem bisherigen Aufgabenbereich aufweist. Städtebau, Städtebau-förderung, Bauaufsicht sind Aufgaben, die von den kommunalen Gebietskörperschaften wahrgenommen werden und die darum für mich als Kommunalminister von besonderem Interesse sind.

Das Gleiche gilt auch für den Wohnungsbau, der ohne kommunale Planung und Mitwirkung nicht möglich wäre. Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass das Wohnraumförderungsprogramm 2002 ein Programmvolumen von 58,5 Millionen EUR, d.h. rund 14 Millionen DM umfassen wird. Das ist eine Steigerung gegenüber 2001 von rund 42 Prozent. Die Bundesregierung hat ihre Bundesfinanzhilfen für die Wohnraumförderung um für Niedersachsen rund sechs Millionen EUR aufgestockt, das Land hat mit dem Haushalt 2002 die Voraussetzungen dafür geschaffen, diese Bundesfinanzhilfe gegenzufinanzieren. Bund und Land haben damit darauf reagiert, dass der Wohnungsmarkt beginnt, sich wieder anzuspannen. In Niedersachsen haben wir zwar nicht schon so deutliche Zeichen einer Wohnungsknappheit wie in den süddeutschen Großstädten, aber auch zum Beispiel in Hannover ziehen die Mieten für preiswerte Mietwohnungen wieder an.

Mit dem Programmansatz 2002 können wir voraussichtlich 2065 Wohnungen fördern. Wir planen die Förderung von 850 Eigentumsmaßnahmen und 1.215 Mietwohnungen. Schwerpunkt werden, wie auch schon in den Vorjahren, Maßnahmen im Wohnungsbestand sein. Im Mietwohnungsbereich setzen wir unser Modernisierungsprogramm in Zusammenarbeit mit der KfW fort. Auch die Maßnahmen zur Wohnungsverbesserung in sozialen Brennpunkten werden unverändert fortgesetzt. Ich halte sie - wie auch die Förderung des Wohnungserwarbs durch die bisherigen Mieter - für unverzichtbar, um in diesen Stadtteilen zu sozial tragfähigen Strukturen zu kommen.

Im Wohnraumförderungsprogramm 2002 wird es aber auch noch einen neuen Förderansatz für die Modernisirung von Mietwohnungen geben: In Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft ist vereinbart worden, dass wir auch unabhängig von Energieeinsparungsmaßnehmen die Modernisierung von Wohnungen fördern und dafür für zehn Jahre Besetzungsrechte, d.h. namentliche Belegungsrechte, an Wohnungen erhalten. Dabei muss nicht unbedingt die geförderte Wohnung von den Mietern bezogen werden, die die Gemeinde benannt hat. Wenn das Wohnungsunternehmen und die Gemeinde sich einig sind, können auch andere Wohnungen gebunden werden. Damit hat es das Wohnungsunternehmen in der Hand, die Unterbringungswünsche der Gemeinde so zu erfüllen, dass stabile Hausgemeinschaften entstehen.

Auch bei der Eigentumsförderung nimmt der Erwerb von Wohnungen aus dem Bestand immer größeren Raum ein. Etwa 40 Prozent aller Fördermaßnahmen in diesem Bereich betreffen den Kauf älterer Häuser. Ich halte das auch für wichtig. Die stadthahen Eigenheime, die in den 50er und 60er Jahren gebaut worden sind, stehen jetzt häufig vor einem Eigentümerwechsel. Wenn diese Häuser attraktiv werden für junge Familien, nützt das nicht nur der Umwelt, weil kein neues Bauland in Anspruch genommen werden muss und kein zusätzlicher Pendelverkehr vom Land in die Stadt entsteht. Auch für die jungen Familien ist der gewachsene Stadtteil mit all seiner schon vorhandenen Infrastruktur und den in der Regel intakten nachbarlichen Beziehungen eine gute Wahl. Und die Gemeinden halten Einwohner in der Stadt, Schulen und Kindergärten bleiben ausgelastet. Aber natürlich sind diese über 30 Jahre alten Häuser häufig modernisierungsbedürftig. Das gilt vor allem für den Energieverbrauch, Wärmedämmung, neue Fenster und neue Heizung sind erforderlich. Das Wohnraumförderungsprogramm 2002 sieht hier eine neue Förderart vor. In Zusammenarbeit mit der KfW wollen wir die Modernisierung solcher Eigenheime fördern, wenn die Modernisierungsmaßnahmen im Zusmmenhang mit dem Erwerb stehen. Das Land wird dabei für die KfW-Kredite aus dem CO2-Minderungsprogramm für zehn Jahre einen Tilgungszuschuss von jährlich vier Prozent der ursprüngichen Darlehenssumme zahlen.

Sie sehen, das Land tut im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten viel für die Modernisierung des Wohnungsbestandes. Das nützt auch der Wohnungswirtschaft. Modernisierungsmaßnahmen sind arbeitsintensiv, der Multiplikatoreffekt der Fördermittel ist deswegen besonders hoch. Gleichzeitig sind das Arbeiten, die häufig von kleineren und mittleren ortsansässigen Unternehmen ausgeführt werden.

brb: Die Städtebauförderung verharrt in den Bundesländern, also auch in Niedersachsen, auf niedrigem Niveau. Nach 17,5 Millionen Euro 2001 sollen 2002 23,3 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung stehen. Bekanntlich löst eine DM/ein Euro öffentlicher Förderung im Städtebau das sechs- bis siebenfache Investitionsvolumen aus. Viele Städte in Niedersachsen können ihre begonnenen Sanierungsmaßnahmen nicht zügig durchführen, eine Reihe von ihnen wartet nach wie vor auf eine öffentliche Förderung. Herr Minister Bartling, sehen Sie Möglichkeiten, die Städtebauförderung in Niedersachsen zu intensivieren?

Bartling: In den letzten Programmjahren wurden folgende Städtebauförderungsmittel des Landes eingesetzt.


in Milionen DM 1998 1999 2000 2001
Normalprogramm 18,41 18,41 18,41 41,54
soziale Stadt - 18,74 18,51 27,85

 


Der Landesregierung ist es ausnahmslos gelungen, die erforderlichen Landesmittel zur Gegenfinanzierng der teilweise erheblich gestiegenen Bundesfinanzhilfen bereit zu stellen.

Seit dem Programmjahr 1999 ist die Programmkomponente "Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" hinzu getreten. Mittlerweile sind Bundesfinanzhilfen in H. v. rund 33 Millionen DM bereitgestellt worden. Diese Mittelanteile, verbunden mit den Konfinanzierungsanteilen der Landesmittel und der Sanierungsgemeinden umfassen ein Programmvolumen von rund 100 Millionen DM. Bislang sind 25 Sanierungsmaßnahmen in das Landesprogramm aufgenommen worden, hiervon allein elf Maßnahmen im Rahmen des Programmjahres 2001.

Im Programmjahr 2001 konnten im Bereich der herkömmlichen Städtebauförderung neben der Berücksichtigung laufender Sanierungsmaßnahmen 15 neue Maßnahmen in das Landesprogramm aufgenommen werden.

Für das Programmjahr 2002 hat der Bund die Bundesfinanzhilfen erneut erhöht. Darin enthalten ist eine Aufstockung der Bundesfinanzhilfen für die herkömmliche Städtebauförderung um zusätzliche 50 Millionen EUR, Niedersachsen wird hiervon knapp sechs Millionen EUR erhalten. Die Landesregierung hat auch insoweit die Kofinanzierung mit Landesmitteln über die im Haushalt 2002 und Folgejahre veranschlagten Mittel hinaus sichergestellt. Damit stehen Städtebauförderungsmittel des Landes in folgender Höhe zur Verfügung:

in Millionen EUR 2002
Normalprogramm 32,94
Soziale Stadt 13,96

Zur Verstärkung dieser Bemühungen hat die Landesregierung im Rahmen des für die EU-Förderperiode 2000 - 2006 genehmigten Ziel-2-Programm erreichen können, dass das Ziel-2-Programm einen eigenen Schwerpunkt zur Erneuerung städtischer Problemgebiete erhält. Dieser Aufgabenbereich ist mit rund 41 Millionen EUR dotiert. Hiermit verbunden sind zusätzliche EU-Mittel für Sanierungsmaßnahmen in den Ziel-2Gebieten. Nach gegenwärtigem Stand werden die Mittel in 17 ausgewählten Sanierungsgebieten eingesetzt.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Land die städtebauliche Weiterentwicklung in den niedersächsischen Sanierungsgemeinden mit verbessert dotierten und verschiedenen ausgestalteten Förderungsmöglichkeiten unterstützt. Auf diese Weise wird auch ein Beitrag zur Stützung der Baukonjunktur geleistet.

brb: In die niedersächsische Bauordnung ist vor einigen Jahren § 69 a eingeführt worden, der die Genehmigungsfreiheit von Einfamilienhaus-vorhaben in Bebauungsplangebiete vorsieht. Welche Erfahrungen haben die Bauaufsichtsbehörden und Ihr Ministerium diesem Institut gemacht? Gibt es Überlegungen, dem Bauherrn, wie andere Bundesländer dies bereits tun, bei größeren Bauvorhaben in Bebauungsplangebieten mehr Freiheit einzuräumen?

Bartling: Die NBauO-Novelle 1995 mit der Einführung des § 69 a diente der Vereinfachung von Baugenehmigungsverfahren und der Entlastung der Bauaufsichtsbehörden. Nach dem Erfahrungsbericht der Landesregierung über die Anwendung des Baurechts vom 23. Juni 1999 - Drs. 14/851 - hat die Anwendung der Vorschrift des § 69 a NBauO über genehmigungsfreie Wohngebäude zu einer Reduzierung der Anzahl der Bauge-nehmigungsverfahren bis zu 15 Prozent im Jahre 1998 geführt.

Die Verlagerung bisheriger bauaufsichtlicher Prüfaufgaben hat zu Beginn beim praktischen Vollzug eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Problemen aufgeworfen. Von den Bauaufsichtsbehörden wurde vorgetragen, dass bei den freigestellten Baumaßnahmen zum Teil in erheblichem Umfang gegen das Baurecht verstoßen wurde. Die Bedeutung der Verfahrensregelungen des § 69 a NBauO wird von den am Bau Beteiligten noch unzureichend wahrgenommen. In Einzelfällen wird offenichticher Missbrauch betrieben. Die Bauaufsichtsbehörden haben wegen des unerwartet hohen Verwaltungsaufwandes bei Verfahren nach § 69 a NBauO überwiegend keine Entlastung in ihrem Aufgabenbereich registriert.

Um die positiven Effekte des Freistellungsverfahrens - Erleichterung des Bauens, Entlastung der Bauaufsichtsbehörden - zu stärken, ist das Verfahren neu zu regeln. Die Landesregierung wird hierbei den eingeschlagenen Weg, die Vereinfachung der bauaufsichtlichen Verfahren mit den Prüfverzichten und der Klarstellung der Verantworung der Bauherren sowie der am Bau Beteiligten beibehalten und bei der nächsten Änderung der NBauO fortentwickeln. Staatliche Stellen sollen entlastet und die Verfahren weiter verschlankt und die beschleunigt werden. Der Umfang staatlicher Präventivprüfung und Überwachung soll aufgrund der Erfahrungen maßvoll weiter eingeschränkt werden.

 

KURZ NOTIERT

brb).- Im Dezember 2001 stieg die Zahl der Arbeitslosen mit bauhauptgewerblichen Berufen in den alten Bundesländern im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,9 Prozent auf 134.344. Die Zahl der Kurzarbeiter im Baugewerbe betrug 18.196. Das waren 1,6 Prozent mehr als im Dezember 2000.


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Verantwortlich: Dr. Hans-Peter Sattler

Nachdruck, auch auszugsweise gestattet. Quellenangabe und Belegexemplar erbeten.

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