Nr. 1/2003
31. Januar 2003
In dieser Ausgabe u.a.
Bundesweiter Aktionstag am 24. Januar 2003
Bauwirtschaft macht mobil - Bauunternehmer und Bauarbeiter gehen gemeinsam für
eine Wende in der Bau- und Wirtschaftspolitik auf die Straße
(brb).- Erstmals haben Bauunternehmer und Bauarbeiter am 24. Januar 2003 auch in Hannover unter dem Motto: "BAU IN NOT - BÜRGER IN NOT" auf ihre Situation aufmerksam gemacht und die Politik aufgefordert, mehr für die Bauwirtschaft zu tun. Zeitgleich fanden Demonstrationen in Frankfurt am Main, Düsseldorf und Nürnberg statt, wo gegen den drohenden Verlust weiterer Arbeitsplätze und für eine Wende in der Bau- und Wirtschaftspolitik demonstriert worden ist.
In einem eindrucksvollen Demonstrationszug von fast zwei Kilometer Länge zog die Bauindustrie mit knapp 100 Baufahrzeugen, darunter Lastkraftwagen mit und ohne Hänger, Tieflader, Radlader und Kleinbussen, vom Schützenplatz in Hannover zum Congresszentrum.
In seiner Erklärung zum Abschluss der Kundgebung formulierte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bauindustrie für Niedersachsen, Prof. Michael Sommer, das Anliegen der Demonstranten: Die deutsche Wirtschaft sei seit Jahren Wachstumsschlusslicht in Europa - nicht zuletzt weil die Politik vergessen habe, dass es ohne den Konjunkturmotor Bau keinen nachhaltigen Aufschwung der Gesamtwirtschaft gebe. Wenn es der Bauwirtschaft schlecht gehe, sinke die Wertschöpfung im Land, gingen viele Arbeitsplätze auch außerhalb der Bauwirtschaft verloren und die Kaufkraft der Bevölkerung sinke. Er forderte Politiker aller Parteien auf, für eine Stärkung der Investitionsbasis und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bauinvestitionen zu sorgen, damit der weitere Niedergang der Bauwirtschaft gestoppt werden könne.
Vor allem müsse dem Hang zur bürokratischen Überregulierung, insbesondere im Bereich der Genehmigungsverfahren für Investitionsprojekte, ein Riegel vorgeschoben werden, gleichzeitig sollten, so Sommer, Bund, Länder und Gemeinden endlich daran gehen, den öffentlichen Investitionsstau, insbesondere im Bereich der Verkehrswege, Schulen und Hochschulen, aufzulesen. All das werde den Investitionsstandort Deutschland stärken und gleichzeitig der deutschen Bauwirtschaft Beschäftigung bringen.
Sommer wies darauf hin, dass bundesweit von 1995 bis 2002 die Umsätze
im Bauhauptgewerbe um 31 Prozent gesunken seien, 35.000 Unternehmen des Bauhauptgewerbes
hätten in diesem Zeitraum Insolvenz anmelden müssen, etwa 530.000
Beschäftigte hätten ihren Arbeitsplatz verloren. Weitere Arbeitsplatzverluste
seien zu befürchten. Deshalb der Appell des Hauptgeschäftsführers
der Niedersächsischen Bauindustrie: "Wir brauchen heute mehr denn
je eine gemeinsame Kraftanstrengung von Politik, Wirtschaft und Tarifvertragsparteien,
um den Niedergang des Wirtschaftszweiges Bau zu stoppen."
Maßnahmen zur Überwindung der Baukrise
Forderung der Niedersächsischen Bauwirtschaft
(brb).- Die niedersächsische Bauwirtschaft befindet sich seit nunmehr sieben Jahren in einer konjunkturellen Dauerkrise. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig. Ein wesentlicher Aspekt ist die Investitionszurückhaltung sowohl privater als auch gewerblicher und öffentlicher Auftraggeber. Der unstreitig bestehende Baubedarf für öffentliche Infrastrukturbauten wird aufgrund von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften nicht ausreichend umgesetzt. Unter Standortgesichtspunkten entgehen dem Land Niedersachsen hierdurch in beachtlichem Umfange Wettbewerbschancen. Die Politik verkennt auch all zu oft die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Bauwirtschaft, die wie kein anderer Wirtschaftszweig Investitionen in anderen Bereichen nach sich zieht und damit auch dort zum Erhalt von Arbeitsplätzen beiträgt.
Die Funktionsfähigkeit des Baumarktes erfordert Rahmenbedingungen, die nur legal arbeitenden Unternehmen Auftragschancen ermöglichen dürfen. Weitere Verzerrungen der Wettbewerbssituation, wie sie auch durch die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Staaten drohen, müssen durch EU-konforme Maßnahmen verhindert werden, um die Arbeitslosigkeit am deutschen Baumarkt nicht weiter steigen zu lassen.
Das Land Niedersachsen kann in all diesen Problembereichen entweder direkt tätig werden oder indirekt Einfluss ausüben durch seine Vertretung im Bundesrat oder seine Einbindung in europarechtliche Prozesse.
Forderungen
I. Aufstockung der Investitionsetats für Baumaßnahmen
Die Investitionsblockade im öffentlichen Bau muss endlich durchbrochen werden. Die Haushaltskonsolidierung des Landes und der Kommunen darf nicht länger zu Lasten der Bauwirtschaft gehen. Die nach der mittelfristigen Finanzplanung des Landes 2002 bis 2006 für den Haushaltsplan 2003 vorgesehene weitere Absenkung der Investitionsquote setzt hier ein falsches Zeichen. Ziel der Politik im Land Niedersachsen muss es sein, Investitionen als Grundlage der Zukunftsgestaltung des Landes Vorrang vor konsumtiven Ausgaben zu geben.
Aus Sicht der Bauwirtschaft sind hierbei von besonderer Bedeutung:
- Verstärkung der Städtebauförderung einschließlich einer
landeseigenen Finanzierung, der Dorferneuerung und des landwirtschaftlichen
Wegebaus.
- Verstärkung der Wohnungsbauförderung, z. B. Schaffung von Investitionsanreizen
für private Bauherren zur Modernisierung von Wohnraum.
- Auflegung eines Wohnungsbauprogramms für kinderreiche Familien.
- Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für die bedarfsgerechte Bestandserhaltung
und den notwendigen Ausbau des Landesstraßennetzes.
- Ausbau des Schienennetzes für den öffentlichen Personennahverkehr
in Großräumen.
- Verstärkung des Küsten- und Hochwasserschutzes.
- Erweiterung der Bildungs- und soziokulturellen Infrastruktur. Insbesondere
müssen die Hochschulen zu Lehr- und Forschungseinrichtungen ausgebaut werden,
die im internationalen Wettbewerb mithalten können. Der Krankenhausbau
muss heutigen und zukünftigen Anforderungen angepasst werden.
- Verstärkung der Förderung der Abwasserbehandlung im Interesse des
Umweltschutzes.
- Erneuerung des veralteten Kanalnetzes.
- Sicherstellung des zeitgerechten Baus des Tiefwasserhafens Wilhelmshaven,
einschließlich des erforderlichen Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur auf
Strasse, Schiene und Wasserstrasse.
II. Verstetigung der Baunachfrage
Dringender Handlungsbedarf besteht unverändert bei der Verwaltung und Ausschöpfung der Investitionshaushalte. Eine frühzeitige Verabschiedung der Haushalte in Abstimmung mit den Investitionsplänen ist ein wichtiger Beitrag zur Verstetigung der Baunachfrage. Eine mittelfristige Investitions- und Finanzplanung und ihre realistische Umsetzung macht die öffentliche Baunachfrage berechenbar und vermindert unnötige Schwankungen bei der Kapazitätsauslastung der Firmen, die sich nachteilig auf die Beschäftigungssituation auswirken.
III. Abbau überzogener Sicherheiten
Öffentliche Auftraggeber sollten generell auf das Fordern von Sicherheiten
verzichten, wenn diese nicht wirklich notwendig sind.
In der Praxis werden Bauunternehmen durch die Stellung von Sicherheiten bis
zu einem Volumen von 35 Prozent des Jahresumsatzes belastet.
Insbesondere im Bereich der Vertragserfüllung ist das Risiko der öffentlichen
Auftraggeber gering, da die Bauunternehmen ohnehin vorleistungspflichtig sind.
Werden diesbezüglich dennoch Bürgschaften verlangt, so müssen
diese unmittelbar nach Abnahme gegen Gewährleistungsbürgschaften ausgetauscht
werden, da hier nur zwei bzw. drei Prozent und nicht fünf Prozent Sicherheit
verlangt werden können. Des Weiteren sollten die öffentlichen Auftraggeber
die in der VOB 2002 vorgesehene Regelung, wonach eine nicht verwertete Sicherheit
für Mängelansprüche nach Ablauf von zwei Jahren zurückzugeben
ist, auch in der Praxis anwenden und nicht von der Möglichkeit der Vereinbarung
abweichenden Rückgabezeitpunkte Gebrauch machen.
IV. Nutzung der Chancen privater Finanzierung öffentlicher Infrastruktur
Die verstärkte Nutzung moderner Instrumente der privaten Finanzierung öffentlicher Infrastruktur sowohl im Bereich des Hochbaues als auch bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen muss vorangetrieben werden. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass durch die Vergabemodalitäten auch mittelständische baugewerbliche und bauindustrielle Unternehmen - gegebenenfalls durch Bietergemeinschaften - die Möglichkeit bekommen, an solchen Projekten mitzuwirken.
Private Finanzierung öffentlicher Infrastruktur ist kein Mittel zur Haushaltskonsolidierung. Zöge sich der Staat mittels privater Finanzierung in entsprechendem Umfange aus seiner Investitionstätigkeit zurück, würde damit die Chance der Konjunkturbelebung und Beschäftigungssicherung vertan, die dieses Instrument bietet. Es sollte additiv für Projekte eingesetzt werden, die staatlich derzeit nicht finanzierbar sind, deren Umsetzung aber im allgemeinen Interesse liegt.
V. Bekämpfung illegaler Beschäftigung
Verbotene Arbeitnehmerüberlassung und Verstöße gegen das Entsendegesetz
in Verbindung mit dem Mindestlohn werden zwar nur von wenigen unseriösen
Betrieben begangen, führen jedoch zu einer Schädigung des Rufes der
ganzen Branche und tragen nicht unwesentlich zu einem Preisverfall am Markt
mit bei, unter dem die Unternehmen, die sich an die tariflichen und gesetzlichen
Spielregeln halten, zusätzlich leiden.
In diesem Bereich hat es in letzter Zeit erfreulicherweise einige Neuregelungen
gegeben. Jetzt ist von der Politik darauf zu achten, dass diese auch eingehalten
werden. Die Kommunen müssen den ihnen übertragenen Prüfungs-
und Kontrollpflichten auch tatsächlich nachkommen.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind die Regelungen des Niedersächsischen
Vergabegesetzes und der entsprechenden Ausführungsbestimmungen zum Ausschluss
unangemessen niedriger und hoher Angebote durch alle Vergabestellen des Landes
und der Kommunen einzuhalten. Des Weiteren fordert die Niedersächsische
Bauwirtschaft effiziente Kontrollen der Einhaltung der Vorschriften des Niedersächsischen
Vergabegesetzes, insbesondere der darin enthaltenen Tariftreueregelung. Es darf
nicht dazu kommen, dass derartige Regelungen nur auf dem Papier existieren.
Auch sollten die Vorschriften der VOB über die Berücksichtigung der
Belange des Mittelstandes, wie z. B. die grundsätzliche Forderung nach
Erbringung der Leistung im eigenen Betrieb, in der Praxis der Vergabestellen
weiterhin Beachtung finden.
VI. Eindämmung der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist gerade am Bau eines der dringlichsten Probleme. Es entstehen
hierdurch hohe Ausfälle bei Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen.
Eine generelle Abzugsfähigkeit der Rechnungen für Bauleistungen bei
selbst genutzten Wohnbauten wäre geeignet, die Schwarzarbeit zurückzudrängen,
weil Schwarzarbeit dadurch für die Bauherren weniger attraktiv wird. Alternativ
dazu wäre die Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf
solche Bauleistungen anzustreben, wie das derzeit in neun EU-Staaten bei arbeitsintensiven
Bauleistungen erprobt wird. In Frankreich konnte damit ein Anstieg des Bauvolumens
und der damit verbundenen Umsätze um zehn Prozent (Stand: Juni 2001) erreicht
werden.
Soweit die Schwarzarbeit im privaten Bereich betroffen ist, darf es nicht darum
gehen, weite Teile der Bevölkerung zu kriminalisieren, sondern darum, der
Schwarzarbeit ihre Attraktivität zu nehmen.
VII. Stärkung der kommunalen Finanzkraft
Die Kommunen sind die wichtigsten öffentlichen Auftraggeber der Bauwirtschaft; sie geben zwei Drittel der öffentlichen Baumaßnahmen in Auftrag. In vielen Bereichen des Hoch- und Tiefbaus besteht Baubedarf, den die Kommunen wegen mangelnder Finanzmittel nicht umsetzen können. In den vergangenen sieben Jahren sind die kommunalen Ausgaben für Baumaßnahmen um über 30 Prozent geschrumpft. Zur Aufrechterhaltung ihrer Verantwortung im Infrastrukturbereich sind die Kommunen in beträchtlichem Umfang auf die Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln angewiesen, denn ihre eigenen Einnahmen resultieren nur zu 51 Prozent (alte Bundesländer) aus Steuern und Gebühren. Zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft ist eine Gemeindefinanzreform erforderlich, die den Forderungen auch der Bauwirtschaft Rechnung trägt und schnellstmöglich umgesetzt wird.
VIII. Eigenheimzulage
Die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Eigenheimzulage ist eine
Fehlentscheidung. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich weiterhin für
die Erhaltung der Eigenheimzulage in der bisherigen Form einzusetzen. Als Beitrag
zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte sowie auch als Schritt gegen
die Ausuferung der Schwarzarbeit sollten die Arbeitskosten in die Bemessungsgrundlage
für die Eigenheimzulage einbezogen werden.
Bei der Eigenheimzulage handelt es sich nicht um eine Subvention im herkömmlichen
Sinne, sondern vielmehr um einen Investitionsanreiz, der zu einem mehr als dreifachen
Investitionsvolumen im Vergleich zur Förderhöhe führt. Die Mittelbereitstellung
des Staates für die Eigenheimzulage wird mehr als kompensiert durch die
im Rahmen der angestoßenen Investitionen im Eigenheimbau entstehenden
Rückflussmittel. Insofern handelt es sich um eine äußerst sinnvolle
Ausgabe des Staates, die sich nicht nur für ihn selbst rechnet, sondern
auch durch die Schaffung von Wohneigentum zur Alterssicherung der Bevölkerung
und Stabilisierung der Gesellschaft beiträgt. Ferner werden Arbeitsplätze
in der Bauwirtschaft gesichert.
IX. Steuern (Steuerbegünstigungsabbaugesetz)
Die von der Bundesregierung vorgesehenen Steuerrechtsänderungen würden tiefe Einschnitte in über Jahrzehnte gewachsene und betriebswirtschaftlich sinnvolle Unternehmensstrukturen bedeuten. Unternehmen müssten entgegen jedweder Vernunft allein aus steuerrechtlichen Gründen ihre Strukturen ändern. Investitionen würden erschwert und das unternehmerische Risiko vor allem in Verlustphasen erhöht.
So trifft die Begrenzung des Verlustabzugs (faktische Mindeststeuer) gerade die Bauwirtschaft als eine zyklische Branche besonders stark. Unternehmen, die nach langen Verlustjahren erstmals wieder magere Gewinne erzielen, können diese nicht in voller Höhe als Kapitalzufluss verwenden, sondern müssen sie zu 50 Prozent versteuern mit negativer Auswirkung auf die Eigenkapitalquote. Dieser Effekt tritt nicht nur im Rahmen allgemeiner Konjunkturzyklen auf, sondern auch bei lange laufenden Bauprojekten. In der Anfangszeit eines größeren Bauprojektes entstehen typischerweise Verluste, die erst am Ende des Projektes realisiert werden können, dann aber wegen der Begrenzung des Verlustabzugs nicht mehr in voller Höhe mit den zuvor angelaufenen Verlusten verrechnet werden können.
Auch die geplante Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft würde die mittelständische Wirtschaft belasten. Die Abschaffung wäre ein massiver Eingriff in langjährig gewachsene Unternehmensstrukturen. Bei einer Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft können die bei der Muttergesellschaft aufgelaufenen Verluste der Tochtergesellschaften nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Das ist nicht nur nachteilig aus Sicht der Unternehmen, sondern auch für die Kommunen entfällt damit der Verstetigungseffekt im Konzern, in dem einzelne Verlustbringer aufgefangen werden können. Zudem wird die Erhebung sowie die steuerliche Prüfung der Gewerbesteuer deutlich komplizierter.
Des Weiteren kann die weitere Verschlechterung der Abschreibung bei Gebäuden nicht hingenommen werden. Die letzte Einschränkung der Abschreibungsbedingungen liegt erst zwei Jahre zurück. Insbesondere die Senkung der Gebäudeabschreibung würde zu einer weiteren Belastung der Baukonjunktur werden. Mit dieser Maßnahme wird das produzierende Gewerbe einseitig zur Finanzierung herangezogen, während das Dienstleistungsgewerbe so gut wie nicht betroffen ist.
Durch eine unbegrenzte und rückwirkende Besteuerung von Veräußerungsgewinnen fremd genutzten Wohneigentums (Wertzuwachssteuer) würden Investitionen im Wohnungs- und Wirtschaftsbau für Privatinvestoren uninteressant.
Die Landesregierung muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass im
Rahmen der steuerpolitischen Entscheidung die Bauinvestitionsnachfrage in- und
ausländischer Investoren aufrechterhalten bleibt. Die Investitionen im
Immobilienbereich dürfen nicht gegenüber anderen Anlageformen benachteiligt
werden. Damit wird gleichzeitig auch der inländische Bauarbeitsmarkt gestärkt.
Der aktuelle Kommentar:
Der Bauwirtschaft steht das Wasser bis zum Hals
(brb).- Die Behauptung, der niedersächsischen Bauwirtschaft stehe das Wasser am Hals, ist untertrieben. Die Lage am Baumarkt ist nach sieben Krisenjahren viel, viel schlimmer. Die Hoffnungen richten sich auf die Regierung, die in den nächsten fünf Jahren die Geschichte des Landes bestimmen wird. Niemand wird Wunder erwarten, aber der Ministerpräsident und seine Leute haben neue Zeichen zu setzen. Als erstes müssen und können sie in der Investitionspolitik das Steuer herumwerfen. Und darüber hinaus haben sie auf dem Weg über den Bundesrat auf eine Änderung der zahlreichen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen hinzuwirken, welche der Branche die Luft abschnüren.
Alles liegt im Argen. Niedersachsen, wo bekanntlich nicht gerade Milch und Honig fließen, spart mit der weiteren Absenkung der Investitionsquote am falschen Ende. Wie will das Land denn bestehen im Wettbewerb mit anderen deutschen, mit europäischen Regionen, wenn es seine Straßen verkommen lässt und kein Geld in Schulen, Universitäten und Krankenhäuser steckt. Kein niedersächsischer Regierungschef vermag sich wie sein Landsmann Münchhausen am eigenen Schopf aus dem haushaltspolitischen Sumpf ziehen. Aber ist es nicht allerhöchste Zeit, privatwirtschaftliche Finanzierungsmodelle wesentlich stärker als bisher zu nutzen, um unaufschiebbare Infrastrukturvorhaben zu verwirklichen, für die derzeit kein Geld in der Landeskasse ist?
Die Bauwirtschaft, das gehört eigentlich zum kleinen Einmaleins der Politik, ist ein einzigartiger Konjunkturmotor, der nicht stottern und der schon gar nicht abgewürgt werden darf, wenn es überall wieder richtig brummen soll. Also weg auch mit hemmenden Vorschriften, die ohnehin überflüssig sind wie beispielsweise die Sicherheiten, welche öffentliche Auftraggeber von den Unternehmen haben wollen. Ran also an intelligente Lösungen im Kampf gegen die gerade am Bau blühende Schwarzarbeit und an die tatsächliche Wahrnehmung der vorhandenen Kontrollpflichten zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung.
Es ist derart viel zu tun, was einfach nicht getan wird. Die Kommunen, der
mit Sicherheit bedeutendste Auftraggeber der Bauwirtschaft, sind finanziell
am Ende und brauchen hier und da sogar schon Kredite, um Löhne und Gehälter
sowie die Aufwendungen für die üppige Sozialhilfe zahlen zu können.
Über die Dringlichkeit einer Gemeindefinanzierungsreform, welche den Kommunen
wieder Handlungsfähigkeit verschafft und ihnen die Chance zu eigenverantworteter
Selbstverwaltung zurück gibt, braucht keinen Tag länger geredet zu
werden, sie muss angepackt werden. Und egal, ob schwarz oder rot, rot-grün
oder schwarz-gelb: Jede Landesregierung, die dieses Thema sozusagen zur Beschlussvorlage
der Bundespolitik macht, wird Punkte sammeln. In der Staatskanzlei sollte das
aus wohlverstandenem Eigeninteresse nicht außer Acht gelassen werden,
wenn jetzt die Planungen für die neue Legislaturperiode vorgenommen werden.
Kurz notiert
(brb).- Der Auftragseingang im Bauhauptgewerbe in den alten Bundesländern betrug im Oktober 2002 3.220 Mill. EUR und lag damit real um 9,0 Prozent unter dem Stand des Vorjahres.
In den neuen Bundesländern erreichte der Auftragseingang im Oktober 2002 945 Mill. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ein Rückgang von real 4,8 Prozent.
(brb).- Im Dezember 2002 stieg die Zahl der Arbeitslosen mit bauhauptgewerblichen Berufen in den alten Bundesländern im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,3 Prozent auf 138.798. Die Zahl der Kurzarbeiter im Baugewerbe betrug 20.313. Das waren 11,6 Prozent mehr als im Dezember 2001.
Die Zahl der Arbeitslosen mit bauhauptgewerblichen Berufen in den neuen Bundesländern betrug im Dezember 2002 147.028. Sie lag damit um 4,3 Prozent über dem Stand des Vorjahres. Die Zahl der Kurzarbeiter im Baugewerbe fiel im Vorjahresvergleich um 2,0 Prozent auf 4.461.
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Verantwortlich: Dr. Hans-Peter Sattler
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